• Verpflichtung zur Einhaltung der Rechte zur Verwendung

    Der Betrieb erhält Daten des Satellitenpositionierungsdienstes der deutschen Landesvermessung "SAPOS" (Geobasisinformationen) und verpflichtet sich, die nachstehenden Rechte zur Verwendung einzuhalten.

    1. Die Geobasisinformationen dürfen nur für die in dieser Verpflichtung erklärten Zwecke verwendet werden.
    2. Das eingeräumte Recht zur Verwendung ist nicht übertragbar. Eine unmittelbare oder mittelbare Vermarktung, Umwandlung oder Veröffentlichung der Geobasisinformationen sowie die Erteilung von Auskünften und/oder Auszügen aus den Geobasisinformationen sind nicht zulässig.
    3. Die Geobasisinformationen dürfen nicht für Aussagen zu einem Grenzverlauf in der Örtlichkeit verwendet werden, da die Bestimmung von Flurstücksgrenzen, als amtliche Aussage zum Verlauf einer bestehenden Flurstücksgrenze, nur im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens mit vermessungstechnischer und liegenschaftsrechtlicher Wertung insbesondere der Liegenschaftszahlen erfolgen kann.
    4. Die Kosten für Bereitstellung und Nutzung von SAPOS-R-HEPS betragen 150,00 EUR pro Kalenderjahr und Betrieb. Der Betrag ist umsatzsteuerfrei. Das Entgelt für das Jahr 2019 wird anteilig erhoben.

    Die Regelungen der Absätze 1 bis 3 gelten zeitlich unbefristet.

  • Verpflichtungserklärung *