Daten für Jagdgenossenschaften

Eigentümer von Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Zu den Aufgaben einer Jagdgenossenschaft gehört die Erstellung und Führung eines Grundflächenverzeichnisses – das Jagdkataster, das als Grundlage für Beschlüsse der Jagdgenossenschaft dient.

Das Jagdkataster gibt vor allem Auskunft darüber, welche Grundeigentümer der Jagdgenossenschaft als Mitglieder angehören und welche Grundfläche dem einzelnen Mitglied zuzurechnen ist. Es beinhaltet die bejagbaren Flächen innerhalb eines Jagdbezirkes. Die untere Jagdbehörde legt die bejagbaren Flächen fest. Nicht bejagbare Flächen sind u.a. befriedete Grundstücke (vgl. § 8 Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz).

Als Grundlage für die Erstellung eines Jagdkatasters dienen Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) und digitale Orthophotos (DOP), die Sie auf Antrag in den Formaten NAS, GeoTiff oder CSV erhalten.

Die Daten eines Jagdbezirks (i. d. R. eine Gemarkung) werden für die Abgabe an die Jagdgenossenschaften vorselektiert. Bei dieser Datenselektion werden Grundflächen, in denen die Jagdausübung generell verboten ist oder verboten sein kann, das sind die sogenannten „befriedeten Bezirke“ (vgl. § 6 Bundesjagdgesetz und § 8 Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz), ausgefiltert. Die verbleibenden Informationen werden in das CSV-Format gewandelt. Dieses Format kann mit einfachen Tabellenprogrammen eingelesen werden. Die Weiterverarbeitung zur Erstellung des Jagdkatasters ist dann händisch durch die Jagdgenossenschaft zu leisten.

Die Digitalen Orthophotos (DOP20) werden im Format GeoTIFF geliefert.

Selektiert wird die komplette Gemarkung, es erfolgt keine Filterung der Daten um „befriedete Bezirke“ aus der Datenbereitstellung auszuschließen.

Um diese Daten lesen und bearbeiten zu können, benötigen Jagdgenossenschaften eine spezielle Jagdkataster-Software, die die NAS-Schnittstelle unterstützt. Diese Software selektiert nicht bejagbare Bereiche aus den Daten aus und unterstützt die Jagdgenossenschaft bei der automatischen Bearbeitung der anfallenden Aufgaben, wie z. B. die Ermittlung der Stimmrechte der einzelnen Jagdgenossen, die Jagdpachtverteilung usw..

Die Daten für das Jagdkataster werden im Format eines ALKIS-NAS-Bestandsdatenauszuges (RP51), die Digitalen Orthophotos (DOP20) im Format GeoTIFF geliefert.

In Rheinland-Pfalz kann eine Jagdgenossenschaft die Verwaltung Ihrer Angelegenheiten auf die Gemeinde übertragen.

Für Jagdgenossenschaften, bei denen die Gemeinde die Verwaltungsgeschäfte führt, sind aufgrund vertraglicher Regelungen zwischen dem Ministerium des Innern und für Sport und den kommunalen Spitzenverbänden, die Geobasisinformationen zur Führung des Jagdkatasters, erst bei einer erneuten Datenübermittlung an die geschäftsführende Kommune, kostenpflichtig.

In diesen Fällen beträgt das Entgelt pro Jahr für die Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters 100,00 EUR und für die digitalen Orthophotos (DOP) 30,00 EUR.

Jagdgenossenschaften, bei denen die Gemeinde nicht die Verwaltungsgeschäfte führt, erhalten die Geobasisinformationen (alle genannten Produkte) zu einem ermäßigten Entgelt von 30,00 EUR pro km². Es wird jedoch ein Mindestentgelt von 130,00 EUR für die Datenbereitstellung erhoben.

Die Aktualisierung erfolgt auf Anforderung durch Komplett-Updates. Für jedes angefangene Jahr seit der letzten Datenübermittlung sind Kosten in Höhe von 20 % der Erstausstattung zu erheben. Das Mindestentgelt beträgt ebenfalls 130,00 EUR.