ALKISplusÖrF - Erster "Meilenstein" erreicht:

Halbe Million Hektar öffentlich-rechtlicher Festsetzungen nach ALKIS übernommen.
ALKISplusörF - Lagerichtig. Flurstücksbezogen. Rechtssicher. Aktuell.
ALKISplusörF - Lagerichtig. Flurstücksbezogen. Rechtssicher. Aktuell.

Öffentlich-rechtliche Festsetzungen (örF) bedingen oft eine Eigentums- oder Nutzungsbeschränkung; ihr geometrisch zutreffender Nachweis zum betroffenen Grundeigentum ist daher elementar. Rheinland-Pfalz führt mit ALKISplusörF einen integrierten Nachweis von Eigentum und Eigentumsbeschränkungen in ALKIS mit dem Ziel, die in den gesetzlichen Grundlagen in Rheinland-Pfalz definierten örF bis 2022 vollständig, aktuell und rechtlich zutreffend in geometrischer Identität mit dem Flurstück in ALKIS zu führen.

Der landesweite und systematische Übernahmeprozess der örF aus den Web-Diensten verschiedenster Fachstellen wie der LANIS-Zentrale oder Landwirtschaftskammer wurde im  März 2017 begonnen. Im Februar konnte nun die „halbe -Million“ erreicht werden!

546.300 Hektar örF, mehrheitlich die nach EU-Recht festgelegten Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete sowie Naturschutzgebiete stehen somit den Kunden der Vermessungs- und Katasterverwaltung im ALKIS als digitaler, lagerichtiger und integrierter Nachweis für Auskunfts-, Planungs- und Analysezwecke zur Verfügung. Nächste Ziele sind die Vervollständigung der Weinlagen, sowie die Übernahme der weiteren Festsetzungen zunächst aus den Bereichen Denkmal-, Boden- und Wasser- und Naturschutz. Rheinland-Pfalz nimmt mit dieser Form des integrierten Nachweises der örF bundesweit eine führende Position ein, so dass die Thematik auch auf der INTERGEO 2018 einiges Interesse fand. Weiterführende Informationen finden Sie unter:
<link 27400 - internal-link>https://lvermgeo.rlp.de/de/aufgaben/liegenschaftskataster/datenfuehrung/oeffentlich-rechtliche-festsetzungen</link>

 

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