Für den Service, einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte bei der zuständigen Behörde anzufordern, verlangt die Firma 39,80 €. Nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) beträgt die Gebühr für einen amtlichen Auszug jedoch nur 20,00 EUR.
Die 19,80 EUR für einen nicht amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte sind u.U. schlecht investiertes Geld, denn jeder kann die Liegenschaftskarte über das GeoPortal Rheinland-Pfalz (www. geoportal.rlp.de) kostenfrei einsehen. Daneben beinhaltet das Geoportal auch die Möglichkeit, Kartenausschnitte zur nicht kommerziellen Nutzung kostenfrei als PDF abzuspeichern und/oder auszudrucken.
Wenn Sie Informationen aus dem Liegenschaftskataster benötigen, wenden Sie sich bitte direkt per Telefon, Email oder Brief an eines der sechs rheinland-pfälzischen Vermessungs- und Katasterämter. Die Kontaktadressen finden Sie unter <link internal-link wird im gleichen browserfenster>lvermgeo.rlp.de/de/service/vermessungs-und-katasteraemter/.
Interessierte können sich auch an die Zentrale Servicestelle für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (LVermGeo) wenden: telefonisch unter 0261 492-555, per Fax über 0261 492-499 oder über die E-Mail-Adresse <link mail ihr e-mail>service-kh(at)vermkv.rlp.de.