Gewässerkundliche Pegel werden neu vermessen - Kooperationsvertrag zweier Landesämter

Nach dem Landeswassergesetz betreibt Rheinland-Pfalz ein Pegelnetz, das aktuell 149 Messstellen umfasst. Pegel sind Einrichtungen zur Bestimmung des Wasserstandes in Flüssen, Bächen und Seen. Es werden damit die erforderlichen hydrologischen Grundlagendaten ermittelt. Gemäß der Pegelvorschrift müssen die Höhenlagen der gewässerkundlichen Pegel exakt bestimmt sein und zudem regelmäßig auf Veränderungen hin überprüft werden.
v.l.n.r. Vertragsunterzeichnung durch die Präsidenten Dr.-Ing. Stefan Hill (LUWG) und Otmar Didinger (LVermGeo).

Im Rahmen des kommenden Doppelhaushalts 2014/2015 sollen nun in einem ersten Schritt die Höhen von 72 Pegeln im amtlichen Höhenbezugssystem neu vermessen werden. Dies ist Gegenstand einer Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Landesämtern. Dabei werden die Pegel in das derzeit in einer bundesweiten Erneuerung befindliche amtliche Höhenbezugssystem integriert. Somit ist sichergestellt, dass die Höhen der Pegel auch zukünftig an allen Weiterentwicklungen des amtlichen Höhenbezugssystems teilnehmen werden. Ziel ist es, die Ermittlung qualitativ gesicherter Pegeldaten langfristig und dauerhaft zu gewährleisten, um auch grundsätzliche wasserwirtschaftliche und hydrologische Fragestellungen besser beantworten zu können. Von beiden Kooperationspartnern wird angestrebt, die vorliegende Vereinbarung in den kommenden Jahren auf die verbleibenden Pegel und auf die Grundwassermessstellen des Landes Rheinland-Pfalz auszudehnen.

Am Freitag, 6. Juni 2014 haben die beiden Präsidenten Herr Dr.-Ing. Stefan Hill für das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht und Herr Otmar Didinger für das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation den Kooperationsvertrag unterzeichnet.

Teilen

Zurück