Im Rahmen des Qualitätsmanagements (Rückführung der Normale) wurde das Landesamt für Mess- und Eichwesen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) begutachtet. Da für die Eichung im Bereich Masse (Prüfen von Gewichten) und Druck (Druckmessgeräte) genaue Schwerewerte erforderlich sind, ergab sich die Notwendigkeit, die bisher verwendeten Schwerewerte durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen. Diese Aufgabe wurde vom LVermGeo übernommen.
Durch relative Schweremessungen wurden die Schwereunterschiede, ausgehend von zwei Anschlusspunkten in der Umgebung Bad Kreuznachs, zu zwei Punkten im Masse- und Drucklabor des Mess- und Eichamts übertragen (siehe Bild). Dabei wurden die Schwerewerte genau dort gemessen, wo sie später auch gebraucht werden. Durch die Messungen konnten die bisher genutzten Schwerewerte bestätigt, aber auch um eine Nachkommastelle präziser bestimmt werden. Dies ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass auch in Zukunft die Waage stimmt und somit einen fairen Handel zu gewährleisten.
Hintergrundinformation: Was versteht man unter Relativschweremessung?
Auf der Erde wird jeder Körper mit einer Masse von der Erde in Richtung Erdmittelpunkt beschleunigt. Die auf der Erdoberfläche spür- und messbare Beschleunigung wird Schwere (Einheit: m/s²) genannt. Das Produkt aus der Masse und der örtlichen Schwere (beschleunigung) ergibt das Gewicht, das uns die Waage anzeigt.
Aufgrund der Gestalt und Bewegung der Erde und anderer Faktoren ist der Betrag der Schwere u.a. von der Lage auf der Erde abhängig. Infolge der inhomogenen Verteilung der Massen im Erdinnern, lässt sich die Schwere mathematisch nur näherungsweise beschreiben. Für genaue Schwerewerte, wie sie z.B. für die Eichung von Waagen nötig sind, sind örtliche Messungen erforderlich. Die vom LVermGeo Rheinland-Pfalz eingesetzten Messgeräte sind sogenannte Relativgravimeter. Das bedeutet, dass diese Messgeräte lediglich Schwereunterschiede messen können. Dafür ist in den Relativgravimetern eine hochsensible Quartzfeder verbaut, an der wiederum eine Masse befestigt ist. In Abhängigkeit von der einwirkenden Schwerebeschleunigung ergibt sich eine geringere oder größere Auslenkung der Feder. Der Auslenkungsunterschied bei der Messung auf zwei Punkten kann mit einem bekannten Faktor in einen Schwereunterschied umgerechnet werden.
Verfasser: Matthias Cieslack
Grafik; Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, 200 Jahre Bayerische Vermessungsverwaltung 1801 - 2001, München 2001, Seite 154