SAPOS®-Dienste
Mit SAPOS® wird ein aktueller und präziser Raumbezug im europaweit einheitlichen und für Rheinland-Pfalz amtlichen Bezugssystem ETRS89 bereitgestellt.
SAPOS® nutzt die Signale der globalen Satellitennavigationssysteme (Global Navigation Satellite System - GNSS) GPS, GLONASS, Galileo sowie Beidou. Bundesweit existiert ein flächendeckendes Netz von über 270 permanent registrierenden GNSS-Referenzstationen, von denen sich 16 in Rheinland-Pfalz befinden.
Mit dem Hochpräzisen Echtzeit-Positionierungs-Service (SAPOS®-HEPS), dem Echtzeit-Positionierungs-Service (SAPOS®-EPS) und dem Geodätischen Postprocessing-Positionierungs-Service (SAPOS®-GPPS) können die Daten sowohl für Echtzeit-Anwendungen als auch für eine Datenaufbereitung im Postprocessing genutzt werden.
Das LVermGeo Rheinland-Pfalz bietet Ihnen vier Servicebereiche mit unterschiedlichen Eigenschaften und Genauigkeiten an:
- EPS Echtzeit Positionierungs-Service / 0,5 m Genauigkeit
- R-HEPS Reduzierter Hochpräziser Echtzeit Positionierungs-Service für landwirtschaftliche Betriebe (R-HEPS) / 5 - 7 cm Genauigkeit
- HEPS Hochpräziser Echtzeit Positionierungs-Service / 1 - 5 cm Genauigkeit
- GPPS Geodätischer Postprocessing Positionierungs-Service inkl. Berechnungsdienst GPPS-PrO / 1 cm - 1 mm Genauigkeit
Wichtige Informationen zum Betrieb erhalten sie über unseren Newsletter: https://lvermgeo.rlp.de/service/newsletter/saposr-newsletter
Sie erreichen die SAPOS®-Hotline unter 0261/492-123 oder per E-Mail sapos(at)vermkv.rlp.de.
SAPOS® HEPS | SAPOS® GPPS | SAPOS® EPS | Landwirtschaftlicher Dienst R-HEPS |
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120 € / Jahr je Abrechnung | 120 € / Jahr je Abrechnung | 70 € / Jahr je Abrechnung | 150 € / Jahr je nutzende Stelle bzw. (Agrar, Forst, Weinbau) Abrechnung jährlich |
Bei Neuanmeldungen ab dem 03.06.2024 wird einmalig eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 100 € erhoben. Die Einrichtungsgebühr ist von jedem Endnutzer einmalig zu erheben; die Gebühr schließt alle Verfahren des Satellitenpositionierungsdienstes (HEPS und GPPS) mit ein. Bei unterjähriger Registrierung der Nutzerkennungen (Accounts) wird die zu erhebende Jahrespauschale auf die verbleibenden Monate des Jahres reduziert. | Bei den Diensten EPS und R-HEPS wird keine Einrichtungsgebühr erhoben und bei unterjähriger Registrierung der Nutzerkennungen (Accounts) wird die zu erhebende Jahrespauschale nicht auf die verbleibenden Monate des Jahres reduziert. | ||
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