SAPOS®-Dienste

Mit SAPOS® wird ein aktueller und präziser Raumbezug im europaweit einheitlichen und für Rheinland-Pfalz amtlichen Bezugssystem ETRS89 bereitgestellt.

SAPOS® nutzt die Signale der globalen Satellitennavigationssysteme (Global Navigation Satellite System - GNSS) GPS, GLONASS, Galileo sowie Beidou. Bundesweit existiert ein flächendeckendes Netz von über 270 permanent registrierenden GNSS-Referenzstationen, von denen sich 16 in Rheinland-Pfalz befinden.

Mit dem Hochpräzisen Echtzeit-Positionierungs-Service (SAPOS®-HEPS), dem Echtzeit-Positionierungs-Service (SAPOS®-EPS) und dem Geodätischen Postprocessing-Positionierungs-Service (SAPOS®-GPPS) können die Daten sowohl für Echtzeit-Anwendungen als auch für eine Datenaufbereitung im Postprocessing genutzt werden.
Das LVermGeo Rheinland-Pfalz bietet Ihnen vier Servicebereiche mit unterschiedlichen Eigenschaften und Genauigkeiten an:

  • EPS Echtzeit Positionierungs-Service / 0,5 m Genauigkeit 
  • R-HEPS Reduzierter Hochpräziser Echtzeit Positionierungs-Service für landwirtschaftliche Betriebe (R-HEPS) / 5 - 7 cm Genauigkeit
  • HEPS Hochpräziser Echtzeit Positionierungs-Service / 1 - 5 cm Genauigkeit
  • GPPS Geodätischer Postprocessing Positionierungs-Service inkl. Berechnungsdienst GPPS-PrO / 1  cm - 1 mm Genauigkeit

Wichtige Informationen zum Betrieb erhalten sie über unseren Newsletter: https://lvermgeo.rlp.de/service/newsletter/saposr-newsletter

Sie erreichen die SAPOS®-Hotline unter 0261/492-123 oder per E-Mail sapos(at)vermkv.rlp.de.

SAPOS® HEPSSAPOS® GPPSSAPOS® EPSLandwirtschaftlicher Dienst
R-HEPS

120 € / Jahr je
Nutzerkennung

Abrechnung
jährlich
Pauschalgebühr

120 € / Jahr je
Nutzerkennung

Abrechnung
jährlich
Pauschalgebühr

70 € / Jahr je
Nutzerkennung

Abrechnung
jährlich
Pauschalgebühr

150 € / Jahr

je nutzende Stelle bzw.
landwirtschaftlicher Betrieb

(Agrar, Forst, Weinbau)

Abrechnung jährlich
Pauschalgebühr

Bei Neuanmeldungen ab dem 03.06.2024 wird einmalig eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 100 € erhoben.

Die Einrichtungsgebühr ist von jedem Endnutzer einmalig zu erheben; die Gebühr schließt alle Verfahren des Satellitenpositionierungsdienstes (HEPS und GPPS) mit ein.

Bei unterjähriger Registrierung der Nutzerkennungen (Accounts) wird die zu erhebende Jahrespauschale auf die verbleibenden Monate des Jahres reduziert.

Bei den Diensten EPS und R-HEPS wird keine Einrichtungsgebühr erhoben

und

bei unterjähriger Registrierung der Nutzerkennungen (Accounts) wird die zu erhebende Jahrespauschale nicht auf die verbleibenden Monate des Jahres reduziert.

  • Die Abrechnung der Pauschalgebühr erfolgt unabhängig von der Nutzung, d.h. auch wenn der Dienst nicht genutzt wurde. 
  • Eine Nutzerkennung kann von verschiedenen Geräten genutzt werden, jedoch nicht gleichzeitig.